ÖSTERREICHISCHER KYNOLOGENVERBAND

Aktuelles

BETREFF: BESTIMMUNGEN FÜR ÖKV STÖBERCUP & ÖKV LEISTUNGSSIEGERPRÜFUNG STÖBERN (11/2024)

Bestimmungen für den ÖKV Stöber Cup ab 1.1.2025

 

BETREFF: ZUSCHUSS VORGABEN FCI-IGP-WM ENTQUALIFIKATION (11/2024)

Zuschuss-Vorgaben

 

BETREFF: AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG FÜR LEISTUNGSRICHTER UND FORMWERTRICHTER (09/2024)

Aufwandsentschädigung

 

BETREFF: STARTLIMITIERUNG IN AGILITY (09/2024)

Startlimitierung

 

BETREFF: ÜBERSICHT DER ZUSCHÜSSE FÜR WM-QUALIFIKATIONSTURNIERE (09/2024)

Aktuelle Zuschüsse

 

BETREFF: FACHKOMMISSONEN 2024 (05/2024)

Aussendung Fachkommissionen 05/2024  & Fachkommissionen 2024

 

BETREFF: STARTBERECHTIGUNG FÜR "REGISTERHUNDE" BEI FCI-WELTMEISTERSCHAFTEN  (05/2024)

Startberechtigung für "Registerhunde"

 

BETREFF: TRAINERAUSBILUNG ZUSCHUSS (07/2023)

Trainerausbildung Zuschuss

 

BETREFF: UNTERSTÜTZUNG VON VERANSTALTUNGEN (03/2023)

Prüfungsgebühren Rettungshunde

 

BETREFF: HAUPTVERANSTALTUNGEN: SCHUTZHUNDE, FÄHRTENHUNDE, BEGLEITHUNDE, STÖBERHUNDE (03/2023)

Termine & Verlosung der Leistungsrichter

 

BETREFF: SACHKUNDENACHWEIS NÖ NEU (03/2023)

Sachkundenachweis NEU - Info Ablauf

 

BETREFF: SACHKUNDENACHWEIS IM NEUEN NÖ HUNDEHALTERGESETZ (11/2022)

Übermittlung der Unterlagen

 

BETREFF: ZUSCHUSS QUALIFIKATIONSTURNIER (03/2022)

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom 7. Oktober 2021 haben wir Sie über die Zuschüsse zu Weltmeisterschaftsqualifikationsturnieren informiert. Diese Aufteilung wurde unter dem Aspekt, bei welchen Veranstaltungen auch Einnahmemöglichkeiten des Veranstalters, wie Verpflegung udgl. von der Gebrauchshundekommission überarbeitet und dem Vorstand vorgeschlagen. Der Vorstand beschloss nun folgende Beträge:

 

Fährtenhunde:

Austragung nach FCI FH 2 € 800,--

Austragung nach FCI IFH € 1.500,--

 

Gebrauchshunde: € 2.300,--

Obedience: € 600,--

 

Viele Grüße

Robert Markschläger

Leistungsreferent

 

BETREFF: AKTUELLE CORONASITUATION IN TRAININGS-UND PRÜFUNGSBETRIEBEN (11/2021)

Aktuelle Coronasituation

 

BETREFF: BESCHLUSS 27.10.2021 - ÄNDERUNG DER PRÜFUNGSTAGE (11/2021)

Änderung Prüfungstage

 

BETREFF: UNTERSTÜTZUNG VON VERANSTALTUNGEN (10/2021)

Unterstützung von Veranstaltungen - Prüfungsgebühren

 

BETREFF: KUPIERTE HUNDE BEI PRÜFUNGEN (07/2021)

Kupierte Hunde bei Prüfungen

 

BETREFF: Leistungsprüfungen (03/2021)

Leistungsprüfungen Brief Leistungsreferent

 

BETREFF: ABGEÄNDERTE FCI-Reglemente (02/2021)

Abgeänderte FCI-Reglemente I

Abgeänderte FCI-Reglemente II

 

BETREFF: Ausbildungskurse und Durchführung von Prüfungen (02/2021)

Ausbildungskurse und Durchführung von Prüfungen

 

Betreff: ABGEÄNDERTE PRÜFUNGSORDNUNGEN FÜR KONTINENTALE VORSTEHHUNDE (01/2021)

Abgeänderte Prüfungsordnungen für Kontinentale Vorstehhunde 01/2021

 

Betreff: Richtertagung 2021

Die jeweils für Ende Jänner geplanten Richtertagungen der Sparten:

  • Breitensport
  • Obedience
  • Rallye Obedience
  • Rettungshunde
  • Gebrauchshunde

können in diesem Jahr auf Grund der Maßnahmen zur Einschränkung der Corona Pandemie nicht durchgeführt werden. Es fnden daher in diesen Sparten heuer leider keine Richtertagungen statt. Wir werden aber die wichtigsten Neuigkeiten mittels Videokonferenz Informationen geben.

 

BETREFF: VERANSTALTUNGSGENEHMIGUNGEN

Der ÖKV-Vorstand hat in der Sitzung am 23. September 2020 beschlossen, dass Veranstaltungsgenehmigungen für Prüfungen und Turniere nur dann erteilt werden, wenn diese auf einem Ausbildungsplatz eines Vereines durchgeführt werden, der dem ÖKV angehört.

Ausnahmegenehmigungen können beim ÖKV-Vorstand beantragt werden. Bitte darauf achten, dass ein Antrag zeitgerecht eingereicht wird. Die Sitzungen finden einmal monatlich statt, im Juli ist keine Sitzung des Vorstandes.

BETREFF: Trainerprüfungen

Der ÖKV-Vorstand hat in der Sitzung am 26. August 2020 beschlossen, die Durchführung der ÖKV-Trainerprüfung ab 1. Jänner 2021 an die Dogaudit eGen auszulagern.

Die Dogaudit eGen arbeitet auch eng mit der Koordinierungsstelle am Messerli Institut zusammen, die das Zertifikat „tierschutzqualifizierter Hundetrainer/Hundetrainerin“ vergibt.

 

Mit der Koordinierungsstelle wurde vereinbart, dass bei bestandener Dogaudit Trainerprüfung auch das Gütesiegel tierschutzqualifizierter Hundetrainer beantragt werden kann. Damit sind alle drei Prüfungen gleich geschalten. Es erhöht auch nochmals den Stellenwert, da unsere Trainer nun von einer externen Prüfstelle, der Dogaudit eGen geprüft und zertifiziert werden und gleichzeitig auch das Gütesiegel „tierschutzqualifizierte Hundetrainer/Hundetrainerin“  beantragen können.

 

Das ist ein sehr bedeutender Schritt. Mit einer erfolgreich abgelegten Prüfung werden gleichzeitig zwei Trainer-Zertifikate erreicht und es kann das Gütesiegel beantragt werden.

 

Gleich bleibt das Seminarangebot. Zwei Vorbereitungsmodule in einer unserer Verbandskörperschaften und zwei Module, die der ÖKV veranstaltet. Von der Dogaudit wird ein Vorbereitungstag zusätzlich angeboten, der zwar nicht verpflichtend, aber sehr empfehlenswert ist. Damit bleiben die Kosten für die Vorbereitung sehr moderat.

 

Die Aus- und Weiterbildung, der in unseren Ausbildungsvereinen tätigen Trainer, ist uns ein großes Anliegen. Unser Ziel ist, dass in jedem Ausbildungsverein mindestens ein tierschutzqualifizierter Trainer tätig ist. Bei bestandener Prüfung wird vom ÖKV bis auf weiteres ein Zuschuss von € 100,-- gewährt. Voraussetzung ist die Vorlage einer Bestätigung, dass die Trainertätigkeit auch aktiv in einem unserer Ausbildungsvereine ausgeübt wird.

 

Weitere Informationen auch unter: https://www.dogaudit.at

 

Betreff: Richtertagung 2020

Präsentation der Richtertagung 2020 zum Nachlesen

 

Betreff: vorführen eines Hundes in mehreren Sparten

Der Vorstand des ÖKV fasste in der Sitzung am 18. Dezember 2019 auf Vorschlag der Gebrauchshundekommission folgenden Beschluss:

Bei Siegerprüfungen, Bundesmeisterschaften oder Turnierreihen des ÖKV oder der jeweiligen Verbandskörperschaften, die in mehreren Sparten ausgetragen werden, ist es möglich, dass ein Hund in mehreren Sparten bei der gleichen Prüfungsveranstaltung vorgeführt wird. Dies bezieht sich auf folgende Sparten:

  • Begleithundeprüfungen
  • Rally-Obedience Prüfungen
  • Fährtenhundeprüfungen
  • Stöberprüfungen

Es ist aber limitiert, dass pro Prüfungsveranstaltung insgesamt nicht mehr als 3 Einheiten absolviert werden dürfen.

Ausgeschlossen ist auch, dass in einer Sparte mehrere Prüfungsstufen (z.B. IBGH 1 und IBGH 2) gemacht werden.

 

Betreff: Klarstellung bei Punktegleichheit

weiter >>

 

Betreff: Änderungen in ZUSAMMENHANG MIT DEN NEUEN PRÜFUNGSORDNUNGEN

Der ÖKV-Vorstand hat in der Sitzung am 30.01.2019 folgende Beschlüsse (Übergangsbestimmungen durch die neue Internationale Prüfungsordnung) gefasst:

  1. Begleithundeprüfungen der Stufe 1 oder 2 nach der bis 2018 gültigen Österreichischen Prüfungsordnung berechtigen zum Aufstieg in die nächst höhere Prüfungsstufe nach der ab 1.1.2019 gültigen Internationalen Prüfungsordnung der FCI.
  2. Fährtenhundeprüfungen der Stufe 2 nach der bis 2018 gültigen Österreichischen Prüfungsordnung berechtigen zum Aufstieg in die Fährtenhundeprüfung der Stufe 2 nach der ab 1.1.2019 gültigen Internationalen Prüfungsordnung der FCI.
  3. Fährtenhundeprüfungen der Stufe 3 nach der bis 2018 gültigen Österreichischen Prüfungsordnung berechtigen zum Start in der Fährtenhundeprüfung der Stufe 2 nach der ab 1.1.2019 gültigen Internationalen Prüfungsordnung der FCI.
  4. Obedience: Bei Einsteigern ist die Beginner-Klasse verpflichtend. Ein Hund, der aber eine IBGH-2 oder IBGH-3 mit der Note „Sehr gut“ oder höher vorweisen kann, darf sofort in der Stufe OB 1 starten, ebenso mit IGP 1-3, wobei in der Abteilung B und insgesamt jeweils mindestens die Note „Sehr gut“ oder höher erreicht sein muss.
  5. Rettungshunde: Hunde mit bestandener ÖPO-R Prüfung können direkt in der IPO-R Stufe A starten.

Weitere Beschlüsse:

  • Die Ausdauerprüfungen sind in der Internationalen Prüfungsordnung der FCI vorgesehen. Wir weisen darauf hin, dass allerdings das Halten des Hundes an der Leine beim Rad fahren oder das Anbinden des Hundes am Fahrrad auf Grund §99 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung verboten ist. Die Durchführung einer Ausdauerprüfung beschränkt sich daher auf nicht öffentliche Verkehrsflächen.
  • Nationale Zusatzbestimmung: die Bestimmung über die Prüfungstage in der Internationalen Prüfungsordnung wird insofern geändert, dass am Freitag ab 12:00 Uhr mittags IGP-Prüfungen durchgeführt werden können – unabhängig von der Prüfungszahl am darauffolgenden Samstag. Eine Veranstaltungsgenehmigung für einen Freitag kann aber nach wie vor ausschließlich in Kombination mit dem Samstag erteilt werden.
  • Zu einer IBH-VT Prüfung werden auch Hundeführer zugelassen, die nicht Mitglied einer dem ÖKV angehörenden Verbandskörperschaft sind.
  • Rettungshunde: Die ÖPO-R wird mit 31.12.2019 außer Kraft gesetzt, es wird parallel eine ÖKV Einsatzprüfungsordnung ausgearbeitet.
  • Auf Grund der Änderung der Prüfungsordnung (Wegfall der ÖPO) gilt für den Fährtenhundebereich folgende Änderung:
    Die Bestimmungen über die Qualifikation für die FH-Siegerprüfung des ÖKV bleiben aufrecht, jedoch werden die Prüfungen nach FH 3 durch die IFH 2 ersetzt, sowie die IPO FH durch die IGP FH. Prüfungen, die 2018 noch nach der ÖPO, Stufe FH 3 abgelegt wurden, werden als Qualifikation für 2019 anerkannt.

 

Unterlagen der Leistungsrichtertagung (SCHUTZ- UND Gebrauchshunde) 26.01.2019

Änderungen der Prüfungsordnung

Überleitung Dogaudit®

Statistik Leistungreferat 2018

 

Betreff: Änderung des Tierschutzgesetzes

Da bei der Änderung des Tierschutzgesetzes ein Verbot von „Würgehalsbändern“ aufgenommen wurde, leiten viele einen Widerspruch zu den Bestimmungen der IPO und ÖPO ab, was nicht richtig ist. Es war auch bisher schon laut Prüfungsordnungen verboten, einen Hund an einem Kettenhalsband auf Würgefunktion anzuhängen. Speziell in den IPO-Prüfungen gibt es nur eine Freifolge, der Hund wird also immer frei geführt. Auch in der Ausbildung und im Training wurde bereits in der Vergangenheit auf die Einhaltung des Tierschutzgesetzes geachtet und kein Hund gewürgt!

Aufgrund der Gesetzesänderung ist es nun jedoch erforderlich, dass ein zusätzlicher Ring (Schlüsselring als Stoppring) beim Kettenhalsband angebracht wird, damit die Würgefunktion auch offensichtlich unterbunden ist. Damit ändert sich in ÖKV-Ausbildungsvereinen nichts im Training und es sind auch keine Anpassungen der Prüfungsordnungen erforderlich – Kettenhalsbänder sind also nach wie vor bei den Schutzhundeprüfungen (IPO und ÖPO) vorgeschrieben.


Uns ist das Wohlergehen der Hunde, auch ohne gesetzliche Bestimmungen nicht nur ein Anliegen, sondern ein absolutes MUSS!

 

Betreff: Stockbelastungsprobe

Die Gebrauchshundekommission hat sich intensiv mit dem Thema Stockbelastungsprobe auseinander gesetzt, da es in Österreich immer wieder zu Meinungen gekommen ist, dass dieser mit dem geltenden Tierschutzgesetz nicht vereinbar ist.

Die Mitglieder der Gebrauchshundekommission wollten eine Klärung, damit die Stockbelastungsprobe bei allen Prüfungen (auch Qualifikationsturnieren, Staatsmeisterschaften und der FCI-Weltmeisterschaft 2019) in gleicher Form durchgeführt wird.

Der ÖKV-Vorstand hat auf Grund dieser Anregung beschlossen, dass ab sofort die Stockbelastungsprobe in Österreich bei allen Prüfungen nach der ÖPO und der IPO in der Form durchgeführt werden müssen, dass die Hunde zwar bedroht, jedoch nicht mehr mit dem Stock geschlagen werden. Dies bedeutet, dass die Bedrohung vor der Berührung des Hundes abgesetzt wird und der Stock dann aufgelegt wird. Damit ist sichergestellt, dass Hunde nicht geschlagen werden.

Terminvorschau


17.03.2025 - 17.03.2025

Ringtraining 17.00 Uhr im ÖKV - Weitere Infos finden Sie hier


21.03.2025

1. Präsidentenkonferenz

Beginn: 17.30 Uhr


22.03.2025

ÖKV Generalversammlung

Beginn: 9 Uhr




Terminübersicht