Präsentation der Richtertagung 2020 zum Nachlesen
Der Vorstand des ÖKV fasste in der Sitzung am 18. Dezember 2019 auf Vorschlag der Gebrauchshundekommission folgenden Beschluss:
Bei Siegerprüfungen, Bundesmeisterschaften oder Turnierreihen des ÖKV oder der jeweiligen Verbandskörperschaften, die in mehreren Sparten ausgetragen werden, ist es möglich, dass ein Hund in mehreren Sparten bei der gleichen Prüfungsveranstaltung vorgeführt wird. Dies bezieht sich auf folgende Sparten:
Es ist aber limitiert, dass pro Prüfungsveranstaltung insgesamt nicht mehr als 3 Einheiten absolviert werden dürfen.
Ausgeschlossen ist auch, dass in einer Sparte mehrere Prüfungsstufen (z.B. IBGH 1 und IBGH 2) gemacht werden.
Der ÖKV-Vorstand hat in der Sitzung am 30.01.2019 folgende Beschlüsse (Übergangsbestimmungen durch die neue Internationale Prüfungsordnung) gefasst:
Weitere Beschlüsse:
Auf Grund der Änderung der Prüfungsordnung (Wegfall der ÖPO) gilt für den Fährtenhundebereich folgende Änderung:
Die Bestimmungen über die Qualifikation für die FH-Siegerprüfung des ÖKV bleiben aufrecht, jedoch werden die Prüfungen nach FH 3 durch die IFH 2 ersetzt, sowie die IPO FH durch die IGP FH. Prüfungen, die 2018 noch nach der ÖPO, Stufe FH 3 abgelegt wurden, werden als Qualifikation für 2019 anerkannt.
Änderungen der Prüfungsordnung
Statistik Leistungreferat 2018
Da bei der Änderung des Tierschutzgesetzes ein Verbot von „Würgehalsbändern“ aufgenommen wurde, leiten viele einen Widerspruch zu den Bestimmungen der IPO und ÖPO ab, was nicht richtig ist. Es war auch bisher schon laut Prüfungsordnungen verboten, einen Hund an einem Kettenhalsband auf Würgefunktion anzuhängen. Speziell in den IPO-Prüfungen gibt es nur eine Freifolge, der Hund wird also immer frei geführt. Auch in der Ausbildung und im Training wurde bereits in der Vergangenheit auf die Einhaltung des Tierschutzgesetzes geachtet und kein Hund gewürgt!
Aufgrund der Gesetzesänderung ist es nun jedoch erforderlich, dass ein zusätzlicher Ring (Schlüsselring als Stoppring) beim Kettenhalsband angebracht wird, damit die Würgefunktion auch offensichtlich unterbunden ist. Damit ändert sich in ÖKV-Ausbildungsvereinen nichts im Training und es sind auch keine Anpassungen der Prüfungsordnungen erforderlich – Kettenhalsbänder sind also nach wie vor bei den Schutzhundeprüfungen (IPO und ÖPO) vorgeschrieben.
Uns ist das Wohlergehen der Hunde, auch ohne gesetzliche Bestimmungen nicht nur ein Anliegen, sondern ein absolutes MUSS!
Die Gebrauchshundekommission hat sich intensiv mit dem Thema Stockbelastungsprobe auseinander gesetzt, da es in Österreich immer wieder zu Meinungen gekommen ist, dass dieser mit dem geltenden Tierschutzgesetz nicht vereinbar ist.
Die Mitglieder der Gebrauchshundekommission wollten eine Klärung, damit die Stockbelastungsprobe bei allen Prüfungen (auch Qualifikationsturnieren, Staatsmeisterschaften und der FCI-Weltmeisterschaft 2019) in gleicher Form durchgeführt wird.
Der ÖKV-Vorstand hat auf Grund dieser Anregung beschlossen, dass ab sofort die Stockbelastungsprobe in Österreich bei allen Prüfungen nach der ÖPO und der IPO in der Form durchgeführt werden müssen, dass die Hunde zwar bedroht, jedoch nicht mehr mit dem Stock geschlagen werden. Dies bedeutet, dass die Bedrohung vor der Berührung des Hundes abgesetzt wird und der Stock dann aufgelegt wird. Damit ist sichergestellt, dass Hunde nicht geschlagen werden.