Übersicht über die Landesgesetze 02/2024
Endbericht sicherheitspolizeiliche Hundegesetzgebung
Änderung des Tierschutzgesetzes § 7 (5)
§ 7 (5) Das Ausstellen, der Import, der Erwerb, die Vermittlung und die Weitergabe von Hunden, die nach dem 1. Jänner 2008 geboren und an deren Körperteilen Eingriffe vorgenommen wurden, die in Österreich verboten sind, sind verboten. Das wissentliche Verbringen von in Österreich geborenen Hunden zum Zweck der Vornahme von Eingriffen, die in Österreich verboten sind, ist verboten.
Die Hundeausbildungsverordnung - "tierschutzqualifizierter Hundetrainer"
Mit 1. April 2012 tritt eine vom Bundesministerium für Gesundheit erlassene Verordnung über die tierschutzkonforme Ausbildung von Hunden in Kraft. Die Verordnung sieht auch die Möglichkeit des Erwerbs eines „Gütesiegels für tierschutzqualifizierte Hundetrainerinnen bzw. tierschutzqualifizierte Hundetrainer“ vor.
Als Koordinierungsstelle (Administration, Prüfungen, Eintragung des Gütesiegels, etc.) wird das Messerli Forschungsinstitut für Mensch-Tier-Beziehung, ein fächerübergreifendes Kompetenzzentrum für alle Fragen der Mensch-Tier-Beziehung, in dem Tierschutz, Ethik, Recht, Biologie und Medizin im Umgang mit Tieren wissenschaftlich interdisziplinär betrachtet werden fungieren.
Der Österreichische Kynologenverband begrüßt im Rahmen seiner eigenen Bestrebungen die Hundeausbildung auf modernstes und tierschutzrechtlich vorbildliches Niveau zu stellen diese Verordnung.
Dieser Verordnung hat der Österreichische Kynologenverband durch die Neufassung der Trainerausbildung bereits Rechnung getragen. Die Ausbildung zum ÖKV-Trainer wurde bereits auf die Inhalte dieser Verordnung abgestimmt. Neben dem verbandsinternen Gütesiegel ÖKV-Trainer werden sehr bald viele Trainer daher auch das Qualitätssiegel "tierschutzqualifiziert" tragen können.
Der ÖKV strebt eine größtmögliche Zahl an zertifizierten Trainern innerhalb seiner Vereine an.
Robert Markschläger (Leistungsreferent )
Fragen und Antworten zur Hundeausbildungsverordnung des BMG - "tierschutzqualifizierter Hundetrainer"
Link: http://bmg.gv.at/home/Service/FAQ_Haeufige_Fragen_/FAQ_HundetrainerIn
Stmk. Hundekundenachweis-Verordnung
NÖ Hundehalter-Sachkundeverordnung
Anbei die für Österreich geltenden Bestimmungen im Wortlaut.
Bezüglich der europaweit unterschiedlichen Einreisebestimmungen wenden Sie sich bitte an das Bundesministerium für Gesundheit bzw. die entsprechende nationale Behörde.
Auf mehrfach geäußerten Wunsch anbei die veränderten Einreiseregelungen für die Bundesrepublik Deutschland:
Im Rahmen des Handels muss neben dem Heimtierausweis zusätzlich eine Gesundheitsbescheinigung mitgeführt werden, in der ein amtlicher Tierarzt u.a. bestätigt, dass das Tier gesund ist und dass ein gültiger Tollwutschutz vorliegt. Ausnahmen von dem Grundsatz, dass ein gültiger Tollwutschutz vorliegen muss, sind in den o.g. Verordnungen nur für Welpen vorgesehen, wenn diese ihren Halter zu anderen als Handelszwecken (z.B. auf einer Reise) begleiten. Es war und ist den Mitgliedstaaten überlassen, ob sie von dieser Ausnahme Gebrauch machen. In einer Pressemitteilung hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft darauf hingewiesen, dass Deutschland keinen Gebrauch mehr von dieser Ausnahmemöglichkeit macht. Daher gilt jetzt auch für Reisen mit Welpen, dass das Vorliegen einer gültigen Tollwutschutzimpfung nachgewiesen werden muss. Im Gegensatz zum Handel genügt dabei ein Eintrag durch den ermächtigten Tierarzt im Heimtierausweis.
Weitere Informationen finden Sie auch auf: http://www.vdh.de/home/
17.03.2025 - 17.03.2025
Ringtraining 17.00 Uhr im ÖKV - Weitere Infos finden Sie hier
21.03.2025
1. Präsidentenkonferenz
Beginn: 17.30 Uhr
22.03.2025
ÖKV Generalversammlung
Beginn: 9 Uhr