ÖSTERREICHISCHER KYNOLOGENVERBAND

2. Lockdown - Auswirkungen auf die Kynologie


Stark steigende COVID19 Infektions- und Erkrankungszahlen haben die österreichische Bundesregierung dazu bewogen, für November einen zweiten Lockdown zu verordnen. Die Fakten sprechen eine eindeutige Sprache und die Gesundheit von uns Allen muss im Mittelpunkt unserer kynologischen Aktivitäten stehen.

Ziel der behördlichen Maßnahmen ist die Verringerung der sozialen Kontakte und damit der Übertragungsmöglichkeiten der Pandemie. Ist dies zwar mit Einschränkungen und Unannehmlichkeiten verbunden, so müssen wir uns doch dieser erneuten Herausforderungen stellen:

Kynologische Großveranstaltungen können derzeit naturgemäß nicht durchgeführt werden; so wurde die IHA Wels 2020 bereits anfangs Oktober abgesagt und der Steirische Hundesportklub musste letzte Woche die Planungen für IHA Graz 2021 aufgeben. Welt- und Staatsmeisterschaften wurden abgesagt oder verschoben.

Veranstaltungen im ÖKV Büro können nicht durchgeführt werden und wir suchen nach virtuellen Möglichkeiten zur Abhaltung von Seminaren, Konferenzen und Sitzungen.

Das ÖKV Büro bleibt trotz Lockdown geöffnet und ist telefonisch und per E-Mail zu erreichen. Kurzarbeit und Homeoffice sollen helfen, die Krisensituation ohne erkennbaren Verlust an Servicequalität zu bewältigen.

Da es derzeit keine Betretungsverbote gibt, sollten unsere persönlichen Aktivitäten mit unseren Hunden nicht allzu leiden. Das Ausführen der Hunde ist – allenfalls unter Beachtung der Ausgangsbeschränkungen - ebenso erlaubt, wie notwendige kynologische Aktivitäten: Tierarztbesuche, Abholen von Welpen, Decken von Hunden usw.

Die neue Verordnung zur Corona-Pandemie, bzw. die Ergänzung hat auch wieder Auswirkungen auf den Ausbildungsbereich innerhalb des ÖKV. Hundeausbildungen und –sport werden in dieser Verordnung nicht ausdrücklich erwähnt, wodurch eine entsprechende Rechtsunsicherheit in der Interpretation besteht. Wir haben daher das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz um Auskunft ersucht.

Klar ist, dass

  • Hundesport keine anerkannte Sportart im Sinne des Gesetzes,
  • Individual- und Freizeitsport im Freien erlaubt, sofern es dabei zu keinem Körperkontakt kommt,
  • Sportstätten für Hobbysportler geschlossen sind, abgesehen von Outdoor-Sportstätten, bei denen es zu keinem Körperkontakt kommt,
  • Die Benützung von Vereinsheimen nicht möglich ist,
  • die Ausgangsbeschränkung zwischen 20,00 Uhr und 06,00 Uhr und Kontaktbeschränkungen zu beachten,
  • das Betreten von Freizeit Einrichtungen zum Zweck der Inanspruchnahme von Dienstleistungen dieser Einrichtungen und
  • Veranstaltungen komplett untersagt sind.

Davon kann abgeleitet werden, dass ein Hallentraining und/oder Prüfungen in Hallen verboten ist, auf Hundesportplätzen aber weiterhin erlaubt ist, wobei auf die Abstandsregeln und Hygienevorschriften zu achten ist, die jeweils beteiligten Personen aus maximal zwei Haushalten kommen und die Personenanzahl von maximal 6 Erwachsenen und zuzüglich deren Kindern/Minderjährigen nicht überschritten werden darf.

Es ist anzumerken, dass Vereinsprüfungen nicht als Veranstaltungen im Sinne der Veranstaltungsgesetze der Bundesländer gelten, sodass die Durchführung von Vereinsprüfungen grundsätzlich zwar nicht ausdrücklich untersagt ist, wenn neben Abstandsregeln ein entsprechendes Zeitmanagement besteht und damit die Einhaltung der maximalen Personenanzahl gewährleistet werden kann. Ob das mit der Bestimmung, dass sich nur Personen aus höchstens zwei Haushalten treffen dürfen, vereinbar ist, bleibt im Einzelfall zu entscheiden.

Der ÖKV hebt vorübergehend die vierwöchige Frist für die Einholung einer Prüfungsgenehmigung auf, da die meisten Vereine/Ortsgruppen derzeit die Prüfungen voraussichtlich nicht durchführen können. Es soll aber die Möglichkeit geben, nach dem Lockdown in den Wintermonaten (je nach Witterung) auch kurzfristig Prüfungen organisieren zu können, wobei die Einholung der Prüfungsgenehmigung fünf Werktage vor der Prüfung zu beantragen ist. Ebenfalls können bis auf Widerruf Prüfungen an allen Tagen durchgeführt werden.

Wir weisen aber ausdrücklich darauf hin, dass dies nur die Meinung des ÖKV ist. Rechtssicherheit erlangen Sie nur durch eine Kontaktaufnahme mit der örtlich und sachlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde!

Bleiben Sie gesund!


Mail an das Gesundheitsministerium

Antwort des Gesundheitsministerium

2. Anfrage an das Gesundheitsministerium

Antwort des Gesundheitsministeriums auf 2. Anfrage
 


Terminvorschau


27.05.2024 - 27.05.2024

Ringtraining im ÖKV

Weitere Informationen unter https://www.oekv.at/de/shows/oekv-show/


03.06.2024 - 03.06.2024

Ringtraining im ÖKV

Weitere Informationen unter https://www.oekv.at/de/shows/oekv-show/


07.06.2024 - 09.06.2024

Internationale Hundeausstellung Tulln "Du & das Tier"- 3 x CACIB

07. Juni 2024 - Danube Winner
08. Juni 2024 - Crufts Qualifikation
09. Juni 2024 - Bundessieger

Veranstalter: Österrr. Kynologenverband (ÖKV)

weitere Informationen

 

 

 




Terminübersicht