ÖSTERREICHISCHER KYNOLOGENVERBAND

2. Runder Tisch zum Thema Hundehaltung


Vergangene Woche wurde beim 2. Runden Tisch zum Thema Hundehaltung, der auf Einladung der Frau Minister Mag. Beate Hartinger- Klein erfolgte, der Sicherheitspolizeiliche Endbericht zur Hundegesetzgebung präsentiert. Geladene Experten waren erneut der Österreichischen Kynologenverband, VetMedUni Wien, Österreichische Tierärztekammer und hochrangige Landespolitiker.


Als zentrale Kernaussagen wurde u.a. präsentiert (…):

Der rechtsvergleichende Teil, der vorliegenden Übersicht zeigt, dass das Modell der Listenhundegesetzgebung zwar weit verbreitet, aber auch problembehaftet ist, da die rassespezifische Gefährlichkeit von Hunden weder wissenschaftlich erwiesen noch durch zuverlässige Beißstatistiken belegt wird.

  • Die großen Unterschiede in der Anzahl und Art der gelisteten Rassen zeigt eine massive Unsicherheit und eine gewisse Beliebigkeit der Gesetzgeber sowie der allenfalls beigezogenen Experten. Die Effektivität von Rasselisten erscheint nicht zuletzt deshalb fraglich, weil keine Hinweise darauf vorliegen, dass sich in (österreichischen und deutschen) Bundesländern bzw. schweizer Kantonen mit Listenhundegesetzgebung signifikant weniger Vorfälle ereignen als in (mitunter unmittelbar benachbarten) Ländern ohne Rasselisten.
     
  • Wenngleich das Leben und die Sicherheit von Menschen zweifellos das höchste Rechtsgut darstellen, müssen bei der Regelung sicherheitspolizeilicher Aspekte der Tierhaltung neben der öffentlichen Sicherheit auch die berechtigten Interessen der Hundehalter und das als öffentliches Interesse anerkannte Anliegen des Tierschutzes berücksichtigt werden.*

 

Der ÖKV zeigt sich in seiner konsequenten Ablehnung willkürlicher Rasselisten bestätigt und hofft auf eine zeitnahe bundeseinheitliche Umsetzung der Expertenerkenntnisse.


* Den Bericht, der durch Frau BM Ministerin Hartinger-Klein im Rahmen einer Pressekonferenz im Anschluss an das 2. Round Table Gespräch der Öffentlichkeit präsentiert wurde, finden Sie im gesamtem Umfang.


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