ÖSTERREICHISCHER KYNOLOGENVERBAND

Änderung des NÖ Hundehaltegesetzes


Durch die NÖ Landesregierung (NÖ LR) wurde im Mai 2022 ein Änderungsentwurf zu NÖ Hundehaltegesetz zur Begutachtung verschickt. Ziel des Gesetzes ist laut NÖ LR Gefährdungen und unzumutbare Belästigungen von Menschen und anderen Tieren durch Hunde hintanzuhalten.

Als Maßnahmen sind u.a. vorgesehen:

  • Hundehaltung soll erst ab dem vollendeten 16 Lebensjahr möglich sein
  • Meldepflicht für alle Hunde bei der örtlich zuständigen Gemeinde
  • Verpflichtende Information für Halterinnen und Halter von Hunden ohne erhöhtem Gefährdungspotential vor der Aufnahme einer erstmaligen Hundehaltung
  • Einführung einer einheitlichen Haftpflichtversicherung für alle Hundehalterinnen und Hundehalter
  • Normierung, dass für auffällige Hunde gemäß § 3 bei Vorliegen gewisser Voraussetzungen nochmals der Nachweis der erforderlichen erweiterten Sachkunde erbracht werden muss
  • Einführung des „NÖ Hundepasses“
  • Festlegung einer Obergrenze zur Haltung von 3 Hunden in einem Haushalt

In einer Reihe von Verordnungsermächtigungen soll die NÖ LR ermächtigt werden, wesentliche Durchführungsbestimmungen festzulegen.

Die Gesetzesmaterialien finden Sie auf der Homepage der NÖ LR unter dem Link:

https://www.noe.gv.at/noe/Kontakt-Landesverwaltung/Noe_Hundehaltegesetz_Aenderung.html

Bis 7. Juni 2022 haben auch Sie die Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben. Richten Sie diese bitte per E-Mail an post.begutachtung@noel.gv.at.

Der ÖKV als Dachverband für das österreichische Hundewesen wird jedenfalls eine entsprechende Stellungnahme einbringen.


Terminvorschau


17.03.2025 - 17.03.2025

Ringtraining 17.00 Uhr im ÖKV - Weitere Infos finden Sie hier


21.03.2025

1. Präsidentenkonferenz

Beginn: 17.30 Uhr


22.03.2025

ÖKV Generalversammlung

Beginn: 9 Uhr




Terminübersicht