Stellungnahmeverfahren
Laut Kurzinformation sollen nachstehende Ziele durch diese Novelle erreicht werden:
- Verbesserter Tierschutz durch Verbote und Beschränkung von Tötungsarten
- Stärkung der Rechtsstellung der Tierschutzombudspersonen
- Tierhalteverbot umfasst künftig auch die Betreuung von Tieren
- Weiters soll eine rechtliche Grundlage für eine Zusammenführung der Heimtierdatenbank mit Datenbanken der Länder und Gemeinden geschaffen werden.
- Es soll gesetzlich verankert werden, dass das Scheren der Vibrissen beim Hund einen verbotenen Eingriff darstellt.
- Darüber hinaus sollen Ausnahmen für die Weitergabe von Tieren mit Qualzuchtmerkmalen sowie kupierten Hunden klargestellt und die Bewerbung von Tieren mit Qualzuchtmerkmalen verboten werden.
- Die Bestimmungen für den (Online)-Handel mit Tieren sollen überarbeitet und damit im Vollzug bestehende Probleme beseitigt werden.
- Durch die vorgesehene Ermächtigung der Behörde, Auskunft über bestimmte Daten von Telekommunikations dienstleistern zu verlangen, sowie die Ausdehnung der Strafbarkeit auf Auslandstaten, soll die Ahndung von Verwaltungsübertretungen effektiver gestaltet werden.
Der ÖKV wird bis zum Ende der Begutachtungsfrist am 01. Juni 2022 eine Stellungnahme abgeben und diese auch auf der ÖKV Homepage veröffentlichen. Falls auch Sie an diesem Begutachtungsverfahren teilnehmen möchten, senden Sie Ihre Anregungen an veterinaerlegistik@gesundheitsministerium.gv.at und an https://www.parlament.gv.at/PAKT/BEST zu senden.
Link zu den Unterlagen: Gesetzesentwurf