Der FCI-Vorstand hat folgenden Beschluss gefasst:
Der FCI-Vorstand hat, wie dies die FCI-Rechtsberater vorgeschlagen haben, beschlossen, den FCI- Anwartschaften (FCI-CACIB, FCI-CACIT, …), Titeln (FCI-Welt oder Sektionssieger, …) oder Wettbewerben (FCI-IGP-3, FCI-Agility/Jumping 3 , …) das Präfix/Suffix „FCI“ hinzuzufügen. Die vorgenannten Änderungen werden in den verschiedenen FCI-Reglementen fett und blau geschrieben.
Dies bedeutet, dass bei allen Prüfungen nach einer FCI-Prüfungsordnung oder einem FCI-Reglement ab sofort vor dem abgelegten Ausbildungskennzeichen der Vorsatz „FCI“ angeführt sein muss. Dies betrifft den Großteil der in Österreich durchgeführten Prüfungen. Ausgenommen sind lediglich die ÖPO-BHVT, Obedience-Beginner, Rallye-Obedience, Breitensport, Hütehunde und nationale Prüfungen in Agility und Windhunderennsport.
Es ist nicht erforderlich, dass die Formulare (Richterblätter udgl.) oder die EDV-Programme sofort angepasst werden. Auch werden derzeit keine Prüfungsordnungen oder Reglements neu gedruckt, da sich inhaltlich und in der Ausführung der Übungen nichts ändert.
Wichtig ist allerdings, dass in den Leistungsheften (wo noch welche erforderlich sind) der richtige Eintrag erfolgt.
Die Prüfungsleiter und Schriftführer in den Ausbildungsvereinen müssen darauf achten, dass die richtige Bezeichnung der abgelegten Prüfung eingetragen wird.
Die amtierenden Leistungsrichter sind angehalten diese Bestimmungen zu kontrollieren.
17.03.2025 - 17.03.2025
Ringtraining 17.00 Uhr im ÖKV - Weitere Infos finden Sie hier
21.03.2025
1. Präsidentenkonferenz
Beginn: 17.30 Uhr
22.03.2025
ÖKV Generalversammlung
Beginn: 9 Uhr