Sehr geehrte Damen und Herren,
wie von der Bundesregierung und den Landeshauptleuten über die Medien bekannt gegeben wurde, gilt ab Montag, 22. November 2021 ein österreichweiter Lockdown, der bis voraussichtlich mindestens 12. Dezember 2021 aufrecht ist. In diesem Zeitraum sind daher weder Trainingsbetrieb, noch die Abhaltung von Prüfungen möglich. Bereits erteilte Prüfungsgenehmigungen für diesen Zeitraum verlieren daher ihre Gültigkeit.
Bitte achten Sie auf die Einhaltung der Einschränkungen.
Wie bei den vergangenen Ausgangsbeschränkungen darf der private Bereich dann nur noch in Ausnahmegründen verlassen werden.
Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz arbeitet derzeit an den entsprechenden rechtlichen Regelungen. Diese werden veröffentlicht, sobald sie erlassen sind.
COVID Anfragen können an den S7 Krisenstab Covid-19 des Gesundheitsministerium gerichtet werden:
S7@gesundheitsministerium.gv.at
Viele Grüße und viel Gesundheit
Dr. Michael Kreiner, Präsident Robert Markschläger, Leistungsreferent
Hundetraining wird als Dienstleistung zu Aus- und Fortbildungszwecken qualifiziert. Der S7 Krisenstab Covid-19 des Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bestätigte auf Initiative des ÖKV, dass die Verordnung nicht dahingehend differenziert, ob eine berufliche Tätigkeit kommerziell oder ehrenamtlich durchgeführt wird. Somit ist die Ausbildung in unseren Ausbildungsvereinen mit den gleichen Auflagen gültig.
17.03.2025 - 17.03.2025
Ringtraining 17.00 Uhr im ÖKV - Weitere Infos finden Sie hier
21.03.2025
1. Präsidentenkonferenz
Beginn: 17.30 Uhr
22.03.2025
ÖKV Generalversammlung
Beginn: 9 Uhr