ÖSTERREICHISCHER KYNOLOGENVERBAND

Diskussion um die Öffnung von Hundeausbildungsplätzen


Nachdem am Mittwoch in einer Pressekonferenz von Vizekanzler Kogler verkündet wurde, dass Sportstätten ab 1. Mai mit Einschränkungen wieder geöffnet werden dürfen, erging am Donnerstag folgendes Schreiben an das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit Pflege und Konsumentenschutz S7 Krisenstab Covid 19:

Sehr geehrte Damen und Herren!

Der Österreichische Kynologenverband (ÖKV), ZVR: 695549355, ist der Dachverband von rund 100 Vereinen und deren 60.000 Mitgliedern. Durch diese gemeinnützig tätigen Vereine werden zur Ausbildung von Hunden auch österreichweit in sogenannten Ortsgruppen rund 450 Ausbildungsplätze betrieben.

Nach der Verordnung des BMSGPK, BGBl. II Nr. 98/2020 idF BGBl. II Nr.

108/2020 ist zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 das Betreten öffentlicher Orte verboten. Darunter fallen auch die erwähnten Ausbildungsplätze. Die anfallenden Betriebskosten fallen naturgemäß trotz "Sperre" des Ausbildungsbetriebes aber weiter an, eine Tatsache, die Vereine stark finanziell belastet. Es sei aber auch darauf verwiesen, dass ein Betretungsverbot auch

  • tierschutzrechtliche Probleme
  • eine Nichtausbildung junger Hunde in den besten Lern- und Prägungsphasen und
  • Probleme mit der Eingliederung schwer sozialisierbarer Hunde in die menschliche Gesellschaft bedingen.

In der gestrigen Pressekonferenz hat nun Vizekanzler W. Kogler angekündigt, Selbstverständlich würden beim Benützen der Hundeausbildungsplätze die das Betretungsverbot für Outdoor Sportstätten zu lockern. Unter dem Motto "so viel erlauben wie möglich" sollen die Ausübung von Breitensportarten wie Tennis, Golf, Reiten usw. unter Einhaltung von Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 ab Anfang Mai 2020 wieder ermöglicht werden.

Da die Hundeausbildung auf den zit. Plätzen im Freien erfolgt und in der Ausübung mit den angeführten Sportarten durchaus vergleichbar ist, regen wir an, auch diese für die Mensch-Hund Beziehung notwendige Tätigkeit auf Ausbildungsplätzen wieder zuzulassen.

Selbstverständlich würden vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen (Personenbeschränkungen, Betretungsverbot für Indoor Anlagen, Wahrung des Abstandes zwischen den Menschen, Tragen eines Mund- und Nasenschutzes, Händewaschen etc.) eingehalten werden.

Bedingt durch den Zeitdruck bei der tierschutzgerechten Ausbildung von sozial verträglich Hunden dürfen wir um zeitnahe Beantwortung ersuchen.

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Michael Kreiner                                                                      Dir. Robert Marschläger

Präsident                                                                                        Leistungsreferent

 

Die am Freitag abends eingegangene Antwort war nicht eindeutig und damit für den ÖKV nicht zufriedenstellend. Gleichzeitig sehen wir uns derzeit mit einer Reihe von Anfragen und Stellungnahmen in den diversen social media konfrontiert, in denen behauptet wird, „die Hundeausbildungsplätze könnten ab Mai wieder geöffnet werden, es könnten auch Prüfungen abgehalten und Hunde zum Trimmen gebracht werden“. Es ist nicht auszuschließen, dass es sich dabei um „fake news“ handelt.

Neben einer nochmaligen Intervention im Bundesministerium für Soziales, Gesundheit und Pflege und Konsumentenschutz erging deshalb auch das beiliegende Schreiben an Vizekanzler Bundesminister Werner Kogler.

Wir kennen sehr viele Aussagen, nunmehr auch von der offiziellen Facebook Seite des Teams Kogler. Wir erwarten aber Verständnis dafür, dass wir für eine Stellungnahme gegenüber unseren Mitgliedsvereinen eine offizielle Aussage des oder der zuständigen Ministerien benötigen. Wir brauchen Rechtssicherheit – und das ist sicher auch im Sinne aller unser Mitgliedsvereine und deren Ortsgruppen, sowie jedes einzelnen Hundesportlers oder ehrenamtlichen Vereinstrainers.

So bald wir eine rechtlich fundierte Aussage machen können, werden wir diese sofort weitergeben .Wir erwarten auch, dass wir bis zum 1. Mai zu einer zufriedenstellenden ministeriellen Stellungnahme bekommen.
 

Dr. Michael Kreiner, Präsident                                     Robert Markschläger, Leistungsreferent


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