Dem ÖKV sind Schreiben der Stadt Graz übermittelt worden, indem einzelne Hundeaussteller der IHA Graz 2019 eine amtliche Aufforderung zur Rechtfertigung wegen angeblicher Übertretung des Tierschutzgesetzes bei dieser Hundeshow erhalten haben.
Grundsätzlich schätzen wir die rechtliche Situation aufgrund des Textes und des Zweckes des Tierschutzgesetzes anders ein und haben auch bereits bei und nach den Vorfällen versucht, die zuständigen Beamten von der aus unseren Sicht überzogenen und inhaltlichen falschen Auslegung des Gesetzestextes abzubringen. Wir bedauern daher die jüngste Entwicklung und die damit verbundenen Unannehmlichkeiten sehr.
Wir haben jetzt unseren Rechtsanwalt beauftragt, entsprechende Schriftstücke zur Abgabe von fristgerechten Stellungnahme auszuarbeiten. Wir können den betroffenen Ausstellern eine für diese kostenlose anwaltliche Vertretung in der Beantwortung der oben erwähnten Aufforderung des Magistrates der Stadt Graz anbieten. Die Kosten für diese Vertretung übernimmt der Österreichische Kynologenverband (ÖKV), die uns bereits bekannten, betroffenen Aussteller werden von uns direkt über die weitere Vorgangsweise informiert. Ansonsten bitten wir um sofortige Übermittlung der amtlichen Aufforderung zur Rechtfertigung.
17.03.2025 - 17.03.2025
Ringtraining 17.00 Uhr im ÖKV - Weitere Infos finden Sie hier
21.03.2025
1. Präsidentenkonferenz
Beginn: 17.30 Uhr
22.03.2025
ÖKV Generalversammlung
Beginn: 9 Uhr