ÖSTERREICHISCHER KYNOLOGENVERBAND

Import von Hunden


Ausnahmeregelung für den Import von Hunden erreicht!

Mit der Novelle der Veterinärbehördlichen Binnenmarktverordnung (BVO) von Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) wurde jüngst das Mindestalter für die Einfuhr von Welpen nach Österreich auf 16 Wochen festgelegt. Das hätte die Ausbildung und Prägung unserer Hunde in Österreich massiv erschwert und hat zu großer Unsicherheit geführt.

Nach intensiven gemeinsamen Bemühungen von ÖKV und ÖJGV und der besonderen Unterstützung der Nationalratsabgeordneten Johann Höfinger und Ing. Josef Hechenberger (beide ÖVP) ist es gelungen, für Hunde, bei denen besondere Gründe vorliegen (etwa Assistenzhunde, Jagdhunde) eine Ausnahmeregelung zu erzielen.

ÖKV-Vorstandsmitglied und Münsterländerpräsident Philipp Ita freut sich, dass „mit vereinten Kräften ein wesentlicher Beitrag für das Hundewesen in Österreich geleistet werden konnte!“

So dürfen Hunde bei Vorliegen besonderer Gründe weiterhin wie bisher unter 16 Wochen nach Österreich verbracht werden, es ist lediglich eine Bewilligung bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde einzuholen.

Abg. Höfinger: „Ich danke den Dachverbänden für die konstruktive Zusammenarbeit und bin überzeugt, mit dieser Ausnahmeregelung einen gangbaren Weg gefunden zu haben.“

Abg. Hechenberger: „Wir wollen gemeinsam gegen illegalen Welpenhandel und Qualzucht auftreten, aber die reguläre Welpeneinfuhr bei besonderen Gründen erleichtern!“

Hintergrund der Einfuhrregelung für Welpen ist, dass die Einfuhr von Welpen nach Österreich erst gestattet ist, wenn eine gültige Tollwutimpfung nachgewiesen werden kann. Da Welpen erst ab einem Alter von zwölf Wochen gegen Tollwut geimpft werden dürfen und weitere drei Wochen notwendig sind, um den Impfschutz auszubilden, dürfen Welpen erst ab einem Alter von 16 Wochen nach Österreich einreisen.

Details siehe https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/faq/faq_BVO.html


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