ÖSTERREICHISCHER KYNOLOGENVERBAND

OÖ Hundehaltegesetz


Auf Einladung des zuständigen Landesrates, KommR Ing. Wolfgang Klinger, fand ein neuerlicher Runder Tisch zum Thema OÖ. Hundehaltegesetz statt, an dem auch Dr. Christian Dörfel, Klubobmann des ÖVP-Landtagsklubs teilgenommen hat. Weiters waren neben dem Landesveterinärdirektor, dem Präsidenten der Tierärztekammer und Univ. Prof. Mag. Dr. Kurt Kotrschal mehrere Mandatare und zuständige Juristen vertreten. Seitens des ÖKV nahm Robert Markschläger an dieser Besprechung teil.

Das Ergebnis dieser Zusammenkunft ist sehr erfreulich! Die im Gesetzesentwurf enthaltene „Rassenliste“ wird im OÖ. Hundehaltegesetz NICHT umgesetzt. Der ÖKV hat sich stets entschieden gegen die Einführung einer Rassenliste ausgesprochen. Wir bedanken uns bei allen, die durch die Abgabe von Stellungnahmen das Anliegen des ÖKV unterstützt haben.

Den politisch Verantwortlichen gebührt ein aufrichtiges Dankeschön, dass sie sich der Meinung der befragten Expertenrunde angeschlossen haben. Die nunmehr geplanten Änderungen können auch seitens des ÖKV begrüßt werden.

Robert Markschläger

 

OÖ Hundehaltegesetz

Novelle 2021- Stellungnahmeverfahren

Stellungnahme des ÖKV

 

Novelle zum OÖ. Hundehaltegesetz

Das Amt der OÖ. Landesregierung hat am 20. November den Begutachtungsentwurf betreffend das Landesgesetz, mit dem das OÖ. Hundehaltegesetz 2002 geändert wird (OÖ. Hundehaltegesetz-Novelle 2021) veröffentlicht.
 

Der Österreichische Kynologenverband war in die Vorbesprechungen im Rahmen einer Expertenrunde eingebunden. Mehreren der geplanten Änderungen kann seitens des ÖKV auch zugestimmt werden.
 

Ausdrücklich gegen die Aufnahme folgender Bestimmung hat sich der ÖKV, neben anderen Experten, ausgesprochen:

Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial

  1. Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial sind Hunde, bei denen auf Grund ihrer wesensmäßig typischen Verhaltensweise, Zucht oder Ausbildung eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren vermutet wird.
  2. Die Landesregierung hat durch Verordnung festzulegen, welche Hunde und Kreuzungen dieser Hunde untereinander bzw. mit anderen Hunden als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial anzusehen sind.
     

Der Österreichische Kynologenverband (ÖKV) wird auch im Rahmen des Begutachtungsverfahrens innerhalb der geltenden Frist eine dementsprechende Stellungnahme gegenüber dem Amt der OÖ. Landesregierung abgeben und sich noch einmal gegen die Verordnung einer „Rassenliste“ aussprechen.
 

Dr. Michael Kreiner, Präsident                                               Robert Markschläger, Leistungsreferent


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17.03.2025 - 17.03.2025

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