Durch das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wurde die „Veterinärbehördliche Binnenmarktverordnung – BVO 2021“ zur Begutachtung verschickt.
Neu darin ist, dass man zukünftig auf Ausnahmen von EU Verordnungen, die nur den Grenzübertritt von gegen Tollwut geimpften Hunden erlauben, verzichten will. Im Klartext wird damit das Verbringen von Welpen und Junghunden unter 16 Wochen nach Österreich untersagt. Es wäre damit der Kauf eines Welpen im EU Ausland praktisch verboten.
Der ÖKV hat sich in der unten angeführten Stellungnahme für eine Ausnahmeregelung für die organisierte Kynologie ausgesprochen, damit der Kauf eines Welpen im EU Ausland auch weiterhin legal möglich bleibt.
Das Begutachtungsverfahren läuft noch bis zum 26. Oktober 2021, Informationen finden Sie unter https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Begut&Titel=BVO+2021&Einbringer=&DatumBegutachtungsfrist=&ImRisSeitVonDatum=&ImRisSeitBisDatum=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=&Position=1&SkipToDocumentPage=true&ResultFunctionToken=d118b019-3983-4eba-b721-5e0750af9f61&Dokumentnummer=BEGUT_COO_2026_100_2_1896067
Verfassen auch Sie eine Stellungnahme zu dieser geplanten Verordnung und helfen Sie bitte mit, dieses unsinnige Verbot zu verhindern.
Für alle Kynologen, die zwar keine detaillierte Stellungnahme abgeben möchten, aber unser Anliegen zur Verhinderung des Verbotes eines Imports von Welpen unter 16 Wochen unterstützen wollen, haben wir eine Petition an Minister Dr. Mückstein gestartet. Folgen Sie bitte dem nachstehenden Link:
https://www.petitionen.com/gefahr_fur_die_hundezucht_-_verbot_des_imports_von_welpen_unter_16_woche
17.03.2025 - 17.03.2025
Ringtraining 17.00 Uhr im ÖKV - Weitere Infos finden Sie hier
21.03.2025
1. Präsidentenkonferenz
Beginn: 17.30 Uhr
22.03.2025
ÖKV Generalversammlung
Beginn: 9 Uhr