Die Änderungen des Tierschutzgesetzes brachten auch eine Präzisierung des Begriffs "Qualzucht". Als Qualzucht werden nachstehende Symptome genannt:
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass bestimmte in den Rassestandards verlangte Merkmale zu diesen Symptomen führen können und fordert nun von der organisierten Kynologie Bekämpfungsmaßnahmen zu ergreifen. Zum Erreichen einer gesundheitlichen Verbesserung bei den betroffenen Rassen wurde eine Übergangsfrist bis zum 01. Jänner 2018 eingeräumt.
Während dieser Zeit ist das Züchten mit Hunden, die oben angeführte Symptome aufweisen dann kein Vergehen gegen das Tierschutzgesetz, wenn nachgewiesen werden kann, dass züchterische Maßnahmen unternommen werden, die zu einer gesundheitlichen Verbesserung und damit zu einem Freisein von Symptomen, die unter dem Begriff Qualzucht angeführt sind, führen.
Sollten keine oder unzureichende Maßnahmen gesetzt werden, so drohen ab dem Jahr 2018 Zucht- und Halteverbote für bestimmte Rassen.
In Zusammenarbeit mit Frau Univ. Prof. Dr. Irene Sommerfeld-Stur wurde das ÖKV Projekt "Konterqual" entwickelt, das bei den in das Programm einbezogenen Rassen Sicherheit vor Sanktionen bieten soll.
Ziele von Konterqual
Selbstverständlich konnten auch bereits bestehende Bekämpfungsmaßnahmen in dieses Projekt einbezogen werden. Bei vielen Rassen gibt es Zucht-Voschriften über z.B. die Bekämpfung der Hüftgelenksdysplasie, von Augenerkrankungen, der Taubheit usw.
Projektschritte
Bereits in den Zuchtordnungen der einzelnen Rassen eingeführte und im Rahmen des Projektes Konterqual zusätzlich notwendig gewordene Screening-Verfahren entnehmen Sie bitte der verlinkten Liste.
Die bisher erfolgten Maßnahmen sind in den Zwischenberichten 2012 , 2013, 2015, 2016 und im Endbericht 2017 dargestellt.
Dokumentation
Im Tierschutzgesetz wird eine lückenlose Dokumentation der Massnahmen zur Verhinderung der Qualzucht verlangt. Diese Dokumentation ist im Falle von Kontrollen vorzulegen. Im Rahmen des ÖKV-Projektes Konterqual erfolgt die Dokumentation in verschiedenen Schritten bzw. Ebenen:
ÖKV:
ÖKV - Verbandskörperschaften:
Züchter:
Die vom ÖKV und den ÖKV - Verbandskörperschaften herausgegebenen Unterlagen sind über das Internet auf den jeweiligen Homepages aktuell verfügbar.
Belastungstest für kurzschnäuzige Hunderassen
Atemnot wird im Tierschutzgesetz als Qualzuchtmerkmal angeführt und immer wieder mit dem Standardmerkal der Kurzschnäuzigkeit (Brachycephalie) in Verbindug gebracht.
Ein einfach durchzuführender Belastungstest soll dieses Qualzuchtmerkmal erkennen helfen. Ein Tierarzt beurteilt die Hunde zu Beginn und am Ende dieses Tests und stellt den entsprechenden Untersuchungsbogen aus. Die Organisation der Durchführung dieses Tests erfolgt grundsätzlich durch die ÖKV - Verbandskörperschaften.
17.03.2025 - 17.03.2025
Ringtraining 17.00 Uhr im ÖKV - Weitere Infos finden Sie hier
21.03.2025
1. Präsidentenkonferenz
Beginn: 17.30 Uhr
22.03.2025
ÖKV Generalversammlung
Beginn: 9 Uhr