Josef Koren
Feragen Züchterbereich für ÖKV Züchter: www.feragen.at/oekv
Jeder nach Österreich eingeführte Hund, der in das ÖHZB eingetragen werden soll, muss ein Export Pedigree vorweisen.
Auszug aus der FCI- Geschäftsordnung Kapitel 7 Artikel 20.9.
Wird ein Hund ins Ausland verkauft, muss der nationale Hundeverband eine beglaubigte, in einer (1) der vier (4) offiziellen Arbeitssprachen der FCI abgefasste Export-Ahnentafel ausstellen. Es ist jedoch untersagt, eine Export-Ahnentafel für einen Hund auszustellen, der nicht durch eine Tätowierung oder einen Chip identifiziert ist.
Ein im Anhang zu einem Zuchtbuch eingetragener Hund kann für den Export eine Eintragungsbescheinigung zwecks Neueintragung in einen anderen Anhang zu einem Zuchtbuch erhalten. Für jeden von einem Mitglied oder Vertragspartner eingetragenen Hund, der anschließend exportiert wird, bescheinigt der nationale Hundeverband, der die letzte Eintragung vorgenommen hat, die Eigentumsübertragung auf den neuen Hundehalter unter Angabe von dessen Name und Anschrift auf der Export-Ahnentafel oder durch Ausstellung eines separaten Halterzertifikats.
für vorbildliche Zuchtstätten des ÖKV
Liebe Hundefreunde!
Auf Grund der derzeitigen CORONA-Situation ist nicht absehbar, wann die nächste Internationale Ausstellung stattfinden wird. Dieser Umstand trifft natürlich jene Hundebesitzer ganz besonders, die einen Formwert und eventuell auch einen Wesenstest (BH VT) für die Zuchtzulassung benötigen.
Zur Überbrückung dieser „ausstellungsfreien Zeit“ sieht der ÖKV-Beschluss vom 29.04.2020 vor, dass von einem Formwertrichter in Einzelbegutachtungen ein Formwert vergeben wird und, sofern bei den Ausbildungsvereinen keine Kurse angeboten werden, ein Leistungsrichter eine Verkehrsteilprüfung abnimmt.
Der Vorstand des Österreichischen Kynologenverbandes hat weiters in seiner Sitzung am 21.10.2020 für vom ÖKV betreute Hunderassen eine befristete Änderung der Zuchtbestimmungen beschlossen. Dieser Beschluss hat so lange Gültigkeit, bis ein Formwert wieder auf einer Internationalen Ausstellung erlangt werden kann.
Hunde von Rassen, die von einer Verbandskörperschaft betreut werden, können ebenfalls zur Begutachtung vorgeführt werden. Grundvoraussetzung ist, dass die rassebetreuende VK dem ÖKV bekanntgibt, dass ihre Zuchtbestimmungen zur Erlangung eines Formwertes vorübergehend ausgesetzt werden und die von ihr betreute(n) Rasse(n) an der vom ÖKV organisierten Formwertbeurteilung und Verkehrsteilprüfung teilnehmen dürfen. Die Verbandskörperschaften wurden über dieses Angebot in Kenntnis gesetzt.
Der nächste Termin für die beiden Teile der Zuchtzulassung ist
Samstag der 27. Februar 2021
Formwertrichterin: Frau Mag. Heliane Maissen-Jarisch + Herr Mag. Dr. Otto Schimpf
Leistungsrichter: Herr Martin Kruiss + Herr Kurt Schafar
Sowohl die Begutachtung als auch die Prüfung werden im und rund um das ÖKV-Gebäude in Biedermannsdorf stattfinden.
Anmeldung
für die Formwertbeurteilung: Diese kann über Ihren account im ÖKV Ausstellungsportal online unter www.hundeausstellungen.at erfolgen oder per mail an office@oekv.at unter Angabe der notwendigen Daten (Meldeschein für Ausstellungen ausfüllen und mitsenden).
für denVerkehrsteil: Senden Sie bitte ein mail unter Angabe Ihrer Daten und der Hundedaten an office@oekv.at
Kosten: € 35,-- je Segment
Bezahlungsmodalität:
Die Anmeldung ist erst mit Bezahlung der Kosten gültig! Bei Onlinemeldung können die Gebühren mit Kreditkarte direkt bezahlt werden oder Sie überweisen diese auf das ÖKV Konto:
Österreichischer Kynologenverband
Raifeisenkasse
IBAN: AT08 3225 0081 0050 7004 BIC/SWIFT: RLNWATWWGTD
Die Teilnehmer an der Zuchtzulassungsbeurteilung und/oder Verkehrsteilprüfung werden ca. eine Woche vor der Veranstaltung über den genauen Zeitplan und die zu diesem Zeitpunkt in Kraft befindlichen Sicherheitsvorkehrungen und Vorschriften informiert. Damit wir alle Vorgaben einhalten können, ist ein straffer und disziplinierter Ablauf erforderlich.
Josef Koren
Zuchtbuchreferent
Der Vorstand des Österr. Kynologenverbandes hat in seiner Sitzung vom 28. September 2016 nachfolgende ÖHZB Eintragungsgebühren mit Gültigkeit ab 1.1.2017 beschlossen:
Artikel |
EUR Preis inkl. Mwst. |
---|---|
Wurfeintragung VK A-Blatt (pro Ahnentafel) |
€ 20,00 |
Wurfeintragung VK B-Blatt (pro Ahnentafel) |
€ 35,00 |
Wurfeintragung VK Register (pro Ahnentafel) |
€ 35,00 |
Wurfeintragung ÖKV-direkt A-Blatt (pro Ahnentafel) |
€ 40,00 |
Wurfeintragung ÖKV-direkt B-Blatt (pro Ahnentafel) |
€ 60,00 |
Wurfeintragung ÖKV-direkt Register (pro Ahnentafel) |
€ 60,00 |
Einzeleintragung VK |
€ 26,00 |
Einzeleintragung ÖKV-direkt |
€ 45,00 |
Duplikat oder Neuausfertigung Ahnentafel VK |
€ 30,00 |
Duplikat oder Neuausfertigung Ahnentafel ÖKV |
€ 45,00 |
Zuchtstättennamenschutz (inkl. 1 Rasse) |
€ 150,00 |
Zuchtstättenerweiterung (pro Rasse) |
€ 75,00 |
Zuchtstättenkarte Duplikat |
€ 75,00 |
Export-Zertifikat |
€ 45,00 |
Gütesiegel Jahresgebühr |
€ 100,00 |
Verpackung bei Selbstabholung |
€ 5,00 |
Verpackung und Porto Inland |
€ 10,00 |
Verpackung und Porto Ausland |
€ 15,00 |
Zuchtzulassung ÖKV betreute Rassen |
€ 30,00 |
Zuchtzulassung ÖKV betreute Rassen Update |
€ 10,00 |
ÖKV Blankoahnentafel |
€ 1,00 |
Ahnentafel schreiben (pro Ahnentafel)
|
€ 15,00
|
Für alle Züchter von Verbandskörperschaften, die Ihre Eintragungen über die ÖKV Vereinsverwaltung in das ÖHZB einspielen, wird von den vorher genannten Preisen ein Nachlass von -10 % für Wurf- und Einzeleintragungen (A und B-Blatt) und für Export Papiere, die gemeinsam mit der Wurfeintragung eingereicht werden, gewährt.
19.03.2021
1. Obmännerkonferenz
20.03.2021
ÖKV Generalversammlung
18.06.2021 - 20.06.2021
Internationale Hundeausstellung Tulln
18.06.2021 - Danube Winner
19.06.2021 - Crufts Qualifikation
20.06.2021 - Bundessieger