ÖSTERREICHISCHER KYNOLOGENVERBAND

Zuchtbuchreferat

Josef Koren

 

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ÖKV Gütesiegel

für vorbildliche Zuchtstätten des ÖKV

Richtlinien
 

Feragen Züchterbereich für ÖKV Züchter: www.feragen.at/oekv

 

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ÖHZB Gebühren

gültig ab 1. Jänner 2024

Gebühren

Für alle Züchter von Verbandskörperschaften, die Ihre Eintragungen über die ÖKV Vereinsverwaltung in das ÖHZB einspielen, wird von den vorher genannten Preisen ein Nachlass von -10 % für Wurf- und Einzeleintragungen (A und B-Blatt) und für Export Papiere, die gemeinsam mit der Wurfeintragung eingereicht werden, gewährt.

 

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Zuchtbuchformulare & downloads

TIP - Formulare mit Adobe Acrobat öffnen, dann können Sie diese direkt am Computer ausfüllen!!

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NEWS

ZÜCHTERSEMINARE

 

Der RHODESIAN RIDGEBACK CLUB ÖSTERREICH organisiert am 16. März 2024 ein Züchterseminar. Weitere Informationen unter https://www.rhodesian-ridgeback.at/termine/termine-zucht/

Das Seminar wird nicht für die Erstzüchter anerkannt.

 

Der RHODESIAN RIDGEBACK CLUB ÖSTERREICH organisiert am 06. April 2024 ein Züchterseminar. Weitere Informationen unter https://www.rhodesian-ridgeback.at/termine/termine-zucht/

Das Seminar wird nicht für die Erstzüchter anerkannt.

 

Der ÖSTERREICHISCHE CLUB DER PUDELFREUNDE organisiert am 13. April 2024 ein Züchterseminar. Weitere Informationen unter https://www.oecp.at/index.php/News.html

Das Seminar wird nicht für die Erstzüchter anerkannt.

 

Der ÖSTERREICHISCHE JAGDSPANIELKLUB organisiert am 25. Mai 2024 ein Züchterseminar & Workshop. Weitere Informationen finden Sie hier.

Das Seminar wird nicht für die Erstzüchter anerkannt.


 

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weitere Informationen

ANGEBOT BOAS-UNTERSUCHUNGEN

Sehr geehrte Damen und Herren!

Am 9. September 2023 fand in der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover in Deutschland ein Fortbildungslehrgang für die Erlangung der Qualifikation als zertifizierter Untersucher des Respiratory Functional Grading Scheme (RFGS) der Universität Cambridge zur Beurteilung von Hunden der Rassen Mops, Englische und Französische Bulldogge auf das Vorliegen eines brachycephalen obstruktiven Atemwegssyndrom (BOAS) statt.

Seitens des ÖKV haben an dieser Fortbildung

teilgenommen.

Frau Dr. Schichl-Pedit und Herr Dr. Schwingshandl werden ab sofort für BOAS-Untersuchungen den Süden bzw. Westen von Österreich abdecken. Damit können wir die Reisebewegungen für Züchter und Hundebesitzer aus dem Süden und Westen erheblich verkürzen.

Ich hoffe, mit diesem Angebot eine Erleichterung, vor allem für unsere Züchter und Hundebesitzer, geschaffen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Josef Koren
ÖKV Zuchtbuchreferent

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PLATTFORM AUGENUNTERSUCHUNGEN

Sehr geschätzte Züchter!

Am 11. September 2023 startet eine Plattform für Augenzuchtuntersuchungen. Diese wird in ganz Europa genutzt und hat den Vorteil, dass die Ergebnisse noch leichter statistisch ausgewertet werden können und auch Änderungen an den Bögen viel einfacher umzusetzen sind.

Die Untersuchungsbögen werden aussehen wie bisher. Die Änderung für Sie als Züchter bzw. Besitzer ist, dass Sie sich bereits vor der Untersuchung auf der Plattform registrieren müssen. Auf dieser Plattform haben Sie einen eigenen Bereich in dem Ihre Bögen gespeichert werden und jederzeit abrufbar sind.

Eine detaillierte Information des ECVO zu der neuen Plattform sowie zur Registrierung finden Sie nachstehend.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg in Ihrer Zucht.

Josef Koren
Zuchtbuchreferent

Information für Rassehundeclubs und Züchter

Anweisung für Besitzer zum Login und Registrierung

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Anpassungen in der Zucht- und Eintragungsordnung des ÖKV

Gesetze, Verordnungen, Regelwerke udgl. unterliegen dem Wandel der Zeit und müssen regelmäßig den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden. So auch die Zucht- und Eintragungsordnung des Österreichischen Kynologenverbandes. Während zwei Bestimmungen für eine einheitliche Anwendung konkretisiert wurden, finden sich Bestimmungen über die Inzestzucht erstmals in der ZEO.

In verschiedenen Zuchtordnungen der Verbandskörperschaften finden sich Regelungen, wonach immer dann B-Papiere ausgestellt werden, wenn Bestimmungen der ZO der Verbandskörperschaft nicht eingehalten werden. In diesem Fall werden Welpen mit einem Zuchtverbot bestraft, für das keinerlei Grund vorhanden ist. Nur fehlende Voraussetzungen im Zusammenhang mit Gesundheit, Leistungsfähigkeit und / oder Wesen und Formwert der Elterntiere rechtfertigen die Ausstellung von B-Papieren.

Sowohl in der Zucht- und Eintragungsordnung des ÖKV als auch in vielen Zuchtordnungen der Verbandskörperschaften gibt es Regelungen über genetische Untersuchungen. In den wenigsten Ordnungen ist jedoch festgelegt, wer das Probenmaterial dem zu untersuchenden Tier zu entnehmen und zur Analyse an ein entsprechendes Labor zu senden hat.

Die Bestimmungen zu den beiden vorgenannten Regelungen wurden nunmehr für eine einheitliche Vorgehensweise konkretisiert.

Weder im Internationalen Zuchtreglement der FCI noch in der Zucht- und Eintragungsordnung des Österreichischen Kynologenverbandes ist „Inzestzucht“ geregelt. Da es nicht die Intention des ÖKV sein kann, Inzestzucht-Verpaarungen grundsätzlich zu erlauben, wurde in der ÖKV-ZEO eine entsprechende Bestimmung eingefügt.

Da es bestimmte Zuchtstrategien erforderlich machen können, dass verbotene Verpaarungen in Ausnahmefällen erlaubt werden müssen, ist auch eine entsprechende Ausnahmeregelung vorgesehen.

Züchter haben innerhalb von drei Monaten im Wege der zuchtmäßig rassebetreuenden Verbandskörperschaft die Anmeldung von Würfen zur Eintragung in das ÖHZB vorzunehmen. Für Züchter von direkt vom ÖKV betreuten Rassen fehlte diese Eintragungsfrist. Zur Gleichstellung aller Züchter wurde die 3-Monats-Frist auch für ÖKV-Züchter eingefügt.

Die adaptierte Zucht- und Eintragungsordnung wurde vom Vorstand des ÖKV in seiner Sitzung vom 31.05.2023 beschlossen, in der Beiratssitzung vom 14.06.2023 genehmigt und sie tritt mit 01.09.2023 in Kraft.

Die geänderte Zucht- und Eintragungsordnung kann unter ÖKV-ZEO 2023 (002).pdf (oekv.at) eingesehen werden. Die geänderten Passagen sind in Fettschrift ausgeführt.

Josef Koren
Zuchtbuchreferent

 

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Zuchtvoraussetzungen ÖKV betreute Rassen

Sehr geschätzte Züchter!

Bei der Vorstandssitzung des Österreichischen Kynologenverbandes am 25. Jänner 2023 konnten nunmehr die Zuchtvoraussetzungen für ÖKV-betreute Rassen beschlossen werden. Diese treten am 1. Juli 2023 in Kraft.

Nach der Einarbeitung der Zuchtvorgaben auf Grund der aktuellen Richtlinien der ECVO ophthalmologischen Augenuntersuchungen liegen uns nunmehr Zuchtvoraussetzungen für die Hundezucht nach dem aktuellen Wissenstand vor.

In der Zeit der Überarbeitung der Zuchtvoraussetzungen ist es auch gelungen, eine Lösung für Merle-Verpaarungen beim Australian Shepherd zu finden. Der Club Australian Shepherds of Austria, der zwar eine Verbandskörperschaft des ÖKV ist, die Zuchtagenden jedoch nicht übernommen hat, wird in Zukunft die Zuchtzulassungen vorbereiten, wobei für die Merle-Verpaarungen die Risikotabelle Corinne Benavides herangezogen wird. Über die Details wird der Club Australian Shepherds of Austria seine Züchter rechtzeitig informieren.

Neben den aktuellen ECVO-Richtlinien wurden wissenschaftliche Erkenntnisse und Ergebnisse freiwilliger Untersuchungen als notwendige verpflichtende Screeningverfahren bei den verschiedenen Rassen eingearbeitet.

Eine weitere neue Zuchtvoraussetzung ist das Zuchtalter für Hündinnen. Während in allen Zuchtordnungen der Verbandskörperschaften diese Voraussetzung schon lange geregelt ist, fand sie in den Zuchtvoraussetzungen für ÖKV-betreute Rassen bislang keine Berücksichtigung. Die Voraussetzungen für die nunmehr geltende Regelung „Zuchtalter für Hündinnen“ wurden uns von der Veterinärmedizinischen Universität Wien zur Verfügung gestellt.

In der Hoffnung, nunmehr ein Regelwerk zur Verfügung zu haben, dass auf der einen Seite alle qualzuchtrelevanten Vorgaben abdeckt, auf der anderen Seite die Zuchtmöglichkeiten aber nicht zu sehr einschränkt, wünsche ich allen Züchtern viel Freunde und Erfolg in der Hundezucht.

Wie bereits eingehend ausgeführt, treten die aktualisierten und überarbeiteten Zuchtvoraussetzungen am 1. Juli 2023 in Kraft. Es würde mich jedoch freuen, wenn die zukünftigen Bestimmungen, sofern dies möglich ist, auch schon während der Übergangsfrist angewendet werden.

Bei eventuell auftretenden Fragen können Sie mich gerne kontaktieren.

Josef Koren
Zuchtbuchreferent

 

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ERSTZÜCHTERSEMINAR

Sehr geschätzte Erstzüchter!

Am 1. Oktober 2021 tritt die geänderte Zucht- und Eintragungsordnung des ÖKV in Kraft. Unter anderem wurde im § 2 der Absatz 14 neu eingefügt:

„Vor Ausstellung der Zuchtstättenkarte hat jeder Züchter ein Erstzüchterseminar des ÖKV oder ein vergleichbares Seminar einer Verbandskörperschaft zu besuchen.“

Das ÖKV-Erstzüchterseminar (derzeit als Onlineseminar angeboten) umfasst:

  • Frau Prof. Sabine Schäfer-Somi
    Gynäkologisches Grundwissen, Sexualzyklus und Störungen            
    Physiologie von Gravidität und Geburt
    Neonaten: Versorgung und häufige Probleme
    Andrologisches Grundwissen, Gonadenfunktion und Störungen
  • Herr Präsident Dr. Michael Kreiner
    Rechtliche Bestimmungen – Tierschutz, Hundehaltung, Zucht
  • Herr Josef Koren
    Administratives in der Hundezucht

Ab dem 1. Oktober 2021 ist dem Antrag auf Ausstellung einer Zuchtstättenkarte entweder ein Nachweis über den Besuch eines entsprechenden Seminares anzuschließen oder ein formloser Antrag per E-Mail an office@oekv.at um Zusendung der Zugangsdaten für das ÖKV-Onlineseminar zu richten und gleichzeitig die Seminargebühr in Höhe von € 70,-- auf das Konto AT333225000000507004 zu überweisen.

 

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Export Pedigree

Jeder nach Österreich eingeführte Hund, der in das ÖHZB eingetragen werden soll, muss ein Export Pedigree vorweisen.

Auszug aus der FCI- Geschäftsordnung Kapitel 7 Artikel 20.9.

Wird ein Hund ins Ausland verkauft, muss der nationale Hundeverband eine beglaubigte, in einer (1) der vier (4) offiziellen Arbeitssprachen der FCI abgefasste Export-Ahnentafel ausstellen. Es ist jedoch untersagt, eine Export-Ahnentafel für einen Hund auszustellen, der nicht durch eine Tätowierung oder einen Chip identifiziert ist.
Ein im Anhang zu einem Zuchtbuch eingetragener Hund kann für den Export eine Eintragungsbescheinigung zwecks Neueintragung in einen anderen Anhang zu einem Zuchtbuch erhalten. Für jeden von einem Mitglied oder Vertragspartner eingetragenen Hund, der anschließend exportiert wird, bescheinigt der nationale Hundeverband, der die letzte Eintragung vorgenommen hat, die Eigentumsübertragung auf den neuen Hundehalter unter Angabe von dessen Name und Anschrift auf der Export-Ahnentafel oder durch Ausstellung eines separaten Halterzertifikats.

 

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Österreichisches Hundezuchtbuch (ÖHZB)

ÖHZB Jahrgang 2011:  PDF

ÖHZB Jahrgang 2012:  PDF

ÖHZB Jahrgang 2013:  PDF

ÖHZB Jahrgang 2014:  PDF

ÖHZB Jahrgang 2015:  PDF

ÖHZB Jahrgang 2016:  PDF

ÖHZB Jahrgang 2017:  PDF

ÖHZB Jahrgang 2018:  PDF

ÖHZB Jahrgang 2019: PDF

ÖHZB Jahrgang 2020: PDF

ÖHZB Jahrgang 2021: PDF

ÖHZB Jahrgang 2022: PDF

Terminvorschau


22.03.2024

1. Präsidentenkonferenz

Beginn: 18 Uhr

 


23.03.2024

ÖKV Generalversammlung

Beginn: 9 Uhr


27.05.2024 - 27.05.2024

Ringtraining im ÖKV

Weitere Informationen unter https://www.oekv.at/de/shows/oekv-show/




Terminübersicht