Wichtiger Hinweis:
Verbot des Scherens der Vibrissen Der Nationalrat hat in seiner Sitzung vom 7. Juli 2022 eine Ergänzung des Tierschutzgesetzes beschlossen. Unter anderem wurde in § 7 Liste der verbotenen Eingriffe das Verbot des Scherens der Vibrissen hinzugefügt. Damit ist zukünftig auch das Ausstellen von Hunden mit geschorenen Vibrissen verboten. Dieses Verbot tritt mit 1. September 2022 in Kraft und betrifft ab diesem Zeitpunkt alle Hundeshows in Österreich. |
Die Aussteller sind für das Wohlergehen der Hunde an internationlen Ausstellungen der FCI verantwortlich. Es ist verboten, Hunde Situationen auszusetzen, die für ihr Wohlergehen und ihre Gesundheit gefährlich sein können, wie zum Beispiel Hunde bei sehr kaltem oder heißem Wetter im Auto zu belassen und/oder sie brutal zu behandeln.
Eine Verletzung dieser Regelung kann zum Ausschluss von der laufenden und von folgenen Ausstellungen führen.
Diese Bestimmung tritt am 1. Juni 2014 in Kraft.
(Beschluss FCIVorstand vom 29./30 Oktober 2013, Helsinki)
Die aktuelle Ausstellungsordnung finden Sie unter DOWNLOADS
17.03.2025 - 17.03.2025
Ringtraining 17.00 Uhr im ÖKV - Weitere Infos finden Sie hier
21.03.2025
1. Präsidentenkonferenz
Beginn: 17.30 Uhr
22.03.2025
ÖKV Generalversammlung
Beginn: 9 Uhr