ÖSTERREICHISCHER KYNOLOGENVERBAND

Wichtige Informationen

Wichtiger Hinweis: 

Hunde die nach dem 1.1. 2008 geworfen wurden und kupiert sind dürfen in Österreich nicht ausgestellt werden! 

 

Verbot des Scherens der Vibrissen

Der Nationalrat hat in seiner Sitzung vom 7. Juli 2022 eine Ergänzung des Tierschutzgesetzes beschlossen. Unter anderem wurde in § 7 Liste der verbotenen Eingriffe das Verbot des Scherens der Vibrissen hinzugefügt. Damit ist zukünftig auch das Ausstellen von Hunden mit geschorenen Vibrissen verboten. Dieses Verbot tritt mit 1. September 2022 in Kraft und betrifft ab diesem Zeitpunkt alle Hundeshows in Österreich.

 

 

 

 

WOHLERGEHEN UND GESUNDHEIT DER HUNDE AN INTERNATIONALEN FCI-AUSSTELLUNGEN

Die Aussteller sind für das Wohlergehen der Hunde an internationlen Ausstellungen der FCI verantwortlich. Es ist verboten, Hunde Situationen auszusetzen, die für ihr Wohlergehen und ihre Gesundheit gefährlich sein können, wie zum Beispiel Hunde bei sehr kaltem oder heißem Wetter im Auto zu belassen und/oder sie brutal zu behandeln.
Eine Verletzung dieser Regelung kann zum Ausschluss von der laufenden und von folgenen Ausstellungen führen.

Diese Bestimmung tritt am 1. Juni 2014 in Kraft.
(Beschluss FCIVorstand vom 29./30 Oktober 2013, Helsinki)


Wichtige Hinweise für alle Aussteller

  • Die Annahmebestätigung ist unbedingt zur Ausstellung mitzubringen.
  • Wenn Ihrer Meldung für die Champion-, Ehren- oder Gebrauchshundeklasse keine Kopie der erforderlichen Titelzuerkennung bzw. des FCI Gebrauchshundezertifikates beilag, ist Ihr Hund in die Offene Klasse umgesetzt worden.
  • Die Einreise nach Österreich bzw. der Eintritt in die Ausstellung ist nur mit einer im internationalen Impfpass eingetragenen Tollwutimpfung gestattet. Die Impfung darf nicht weniger als 30 Tage vor dem Einbringen erfolgt sein und muss entsprechend den Herstellerangaben des Impfstoffes gültig sein.
  • Für das rechtzeitige Vorführen des Hundes ist der Aussteller selbst verantwortlich.
  • Die Hunde dürfen nicht vor Ende der Ausstellung aus dem Ausstellungsgelände entfernt werden.
  • Alle Aussteller anerkennen mit Ihrer Meldung die ÖKV Ausstellungsordnung und die gültigen Tierschutzbestimmungen.
  • Hier finden Sie alle FAQ´s zu Ausstellungen in Österreich in deutsch und englisch.

DIe aktuelle ausstellungsordnung

Die aktuelle Ausstellungsordnung finden Sie unter DOWNLOADS


 

Terminvorschau


17.03.2025 - 17.03.2025

Ringtraining 17.00 Uhr im ÖKV - Weitere Infos finden Sie hier


21.03.2025

1. Präsidentenkonferenz

Beginn: 17.30 Uhr


22.03.2025

ÖKV Generalversammlung

Beginn: 9 Uhr




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